Mythen und Fakten zur Stiftungsbesteuerung.

Stiftungen werden als noch ungenutzte Quelle für mögliche Steuereinnahmen dargestellt. Die Arbeiterkammer erwartet 700 Mio. Euro aus der Abschaffung der "Steuerprivilegien" und ein notorisch linkslastiger "Experte" des WiFo meint, dass große Stiftungen weniger als ein Prozent ihres Einkommens an Steuern bezahlen. Die Wirklichkeit ist ganz anders: Ein sozialdemo- kratischer Finanzminister hat 1993 das System für die Stiftungsbesteuerung geschaffen, einer seiner sozialdemokratischen Nachfolger hat es später im Parlament verteidigt. Bei beiden ging es darum, Kapital in Österreich zu halten bzw. nach Österreich zu bringen, damit den Standort zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern. Diese Rechnung ist voll aufgegangen:


3300 Stiftungen, deutlich mehr als Aktiengesellschaften, gibt es nun in Österreich.


Eine Mehrzahl der großen Familienunternehmen hat Privatstiftungen als Gesellschafter oder Aktionär. Bei Nachfolgeregelungen und auch bei nicht selten in Familienunternehmen auftretenden Konflikten hat sich das Instrument Stiftung als sehr nützlich erwiesen. Zu bedenken ist etwa, dass die dominierenden Aktionäre eines der größten europäischen Unternehmen, die Volkswagen AG, österreichische Privatstiftungen sind.


Mehr als 60 Prozent der Vermögen von Privatstiftungen besteht aus Unternehmensbeteiligungen und rund 20 Prozent aus Immobilien, die beide dem allgemeinen Steuerregime unterworfen sind und ein Steueraufkommen in Milliardenhöhe bringen. In diesen Unternehmensbeteiligungen werden allein in Österreich mehr als 400.000 Menschen beschäftigt.


Unmittelbar wurden durch die Existenz der 3300 Stiftungen 25.000 neue Arbeitsplätze geschaffen.


Eine Studie des Economica-Instituts hat auch gezeigt, dass Unternehmen, die von Stiftungen gehalten werden, mit doppelt so viel Eigenkapital wie andere Unternehmen ausgestattet sind. Damit sind sie krisensicherer, ihre Arbeitsproduktivität größer und Arbeitsplätze besser bezahlt. Zur Überwindung der "Kreditklemme" hat dies auch beigetragen.


Von den populistischen Kritikern von Stiftungen wird oft nicht bedacht, dass Stiftungen nicht nur dem Erhalt von Privatvermögen dienen, sondern auch für andere Zwecke gegründet werden:


Die Voest-Mitarbeiterstiftung hat 22.000 Begünstigte, die elf Prozent des Grundkapitals halten und die Schlüsselrolle des österreichischen Kernaktionärs übernommen haben. Auch die Flughafen Wien Stiftung mit mehr als 30.000 Begünstigten oder die Amag-Privatstiftung, die dem Wohl der Mitarbeiter dient.


Die 26 Sparkassenstiftungen haben die Strukturverbesserungen in diesem Bereich wesentlich erleichtert und unterstützen im regionalen Umfeld wichtige gemeinnützige Tätigkeiten.


Schließlich sind die mehr als 200 gemeinnützigen Stiftungen zu erwähnen: Nicht nur prominente Beispiele wie der mit jährlich einer Million Euro dotierte Essl Social Price oder die für die Wr. Sängerknaben und das Theater in der Josefstadt gespendete Millionen der Pühringer-Privatstiftung sind zu erwähnen, sondern auch eine zunehmend große Anzahl von Familienstiftungen.


Mausefalleneffekt

Was sind nun die Steuerprivilegien, deren Abschaffung so vehement gefordert wird? Vorerst ist zu bemerken, dass seit 1993 die steuerlichen Bestimmungen für Stiftungen 14-mal (!) geändert, sprich verschlechtert worden sind. Wenn man weiß, wie wichtig Rechtssicherheit für die Attraktivität eines Standorts ist, dann war es ein Schuss nach hinten, den populistischen Forderungen nachgegeben zu haben.


Erträge aus Unternehmen und Immobilien, die fast 80 Prozent des Vermögens von Stiftungen ausmachen, werden wie in einer Kapitalgesellschaft besteuert. Die Steuervorteile einer Stiftung reduzieren sich also auf die Besteuerung von Zinserträgen mit dem halben Körperschaftsteuersatz von 12,5 Prozent; genau genommen ist das ein Kredit an den Staat. Nach dem Prinzip der einmaligen Besteuerung soll die Steuer erst anfallen, wenn ein Zufluss in der Privatsphäre erfolgt. Das ist aber nicht der Fall, weil der Nettobetrag in der Stiftung veranlagt bleibt.


Der "Vorteil" aus dieser Regelung beläuft sich auf Basis des aktuellen Zinsniveaus auf relativ bescheidene 15 bis 25 Mio. Euro. Es besteht die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne, die in der Stiftung beim Verkauf von Unternehmensanteilen anfallen, auf neue Beteiligungen zu übertragen und die Besteuerung hinauszuschieben. Die Mittel müssen investiert werden und nützen der Volkswirtschaft. Dieser Vorteil ist gewichtiger als die Steuer auf Zinserträge.


Den sehr bescheidenen Vorteilen stehen schwerwiegende Nachteile gegenüber:


Kursgewinne auf Aktien werden immer mit 25 Prozent belastet, wenn sie an einen Begünstigten ausgeschüttet werden. Im Privatvermögen hingegen sind diese nach zwölf Monaten vollkommen steuerfrei. Noch viel schwerwiegender ist die Benachteiligung im Schenkungs- und Erbschaftssteuerbereich: Während Privatpersonen seit der Aufhebung der Besteuerung steuerfrei schenken können, müssen Stiftungen bei Widmung von Vermögen 2,5 Prozent Eingangssteuer entrichten und bei Ausschüttungen der Substanz prohibitive 25 Prozent entrichten. Diese Diskriminierung, die als "Mausefalleneffekt" bezeichnet wird, die Vermögen in Stiftungen einsperrt und wehrlos den sukzessiven Steuerverschlechterungen aussetzt, ist schwerwiegender als die begünstigte Besteuerung von Zinserträgen. Vor allem ist dieser "Mausefalleneffekt" das falsche Signal an in- und ausländischer Stifter, die Rechtssicherheit suchen.